Studienzeiten, -leistungen und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die an einer deutschen Hochschule erbracht worden sind, werden im jeweiligen Studiengang angerechnet, wenn Gleichwertigkeit gegeben ist. Auch außerhalb einer Hochschule erworbene Kompetenzen können angerechnet werden, wenn sie in Niveau und Lernergebnis mit Modulen des aktuellen Studiums äquivalent sind. Genaue Regelungen und Informationen zur Beantragung findet man hier.
Softskill-Kurse vom Schreibzentrum am Riedberg, Carrer Service und dem Frankfurter Akademischen Schlüsselkompetenz-Training werden wie folgt angerechnet:
Sie erhalten im Kurs eine Teilnahmebestätigung. Diese reichen Sie beim Prüfungsamt ein. Die ausgewiesenen Stunden werden mit 3 multipliziert und als Stundenzahl herangezogen. 30 Stunden ergeben 1 CP, d.h. wenn eine Bescheinigung 5 Stunden nachweist, ergibt dies 15 Stunden und somit 0,5 CP. Halbe CP können in POS nicht erfasst werden. Entweder Sie sammeln bis Sie mindestens 10 ausgewiesene Stunden zusammen haben, ober Sie reichen alles beim Prüfungsamt ein und die Bescheinigungen werden in Ihrer Prüfungsakte gesammelt.
Bitte beachten Sie die Hinweise unter Softskills!
Bachelorarbeit:
PO 2011: Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann nach erfolgreicher Absolvierung von Modulen im Umfang von mindestens 100 CP beantragt werden. Dabei müssen mindestens 80 CP in den Basismodulen erworben worden sein. Eine Anrechnung von CP aus Anwendungsfachmodulen ist ausgeschlossen. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt über den Betreuer oder die Betreuerin. Weitere Informationen in der Bachelorordnung §25 und hier
PO 2019: Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann nach erfolgreicher Absolvierung aller Basismodule und der Lehrveranstaltung WA ("Wissenschaftliches Arbeiten") beantragt werden. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt über den Betreuer oder die Betreuerin. Weitere Informationen in der Bachelorordnung §40 und hier
Masterarbeit: Die Zulassung zur Masterarbeit kann beantragen, wer 60 CP aus dem Masterstudiengang nachweisen kann (PO 2015 und PO 2019). Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt über den Betreuer oder die Betreuerin. Weitere Informationen in der Masterordnung §35 und hier.
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des Instituts für Informatik ist abhängig von der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Für die Lehrveranstaltungen des Anwendungsfach gelten die Modalitäten der jeweiligen Fachbereiche. Hier kann eine Anmeldung bereits zum Ende des vorherigen Semesters notwendig sein. Informieren Sie sich im Vorlesungsverzeichnis und falls nötig, beim Prüfungsamt des anbietenden Fachbereichs.
Im Bachelorstudiengang Informatik ist die Belegung eines Anwendungsfachs im Umfang von 24 CP (PO 2011) bzw. 20-24 CP (PO 2019) vorgeschrieben. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen gelten die jeweiligen Ordnungen der Fachbereiche, die die Veranstaltungen anbieten. Beschreibungen von Fächern mit denen eine Anwendungsfachvereinbarung besteht, finden Sie im Modulhandbuch (PO 2011, Anhang 2) (PO 2019, Kapitel 2).
Auf Antrag ist es auch möglich ein anderes Fach als Anwendungsfach zu wählen. Der Antrag auf Genehmigung eines nicht geregelten Anwendungsfachs ist beim Prüfungsamt abzugeben. Dem Antrag ist ein festgelegter und vom Studiendekan/von der Studiendekanin des entsprechenden Fachbereichs genehmigter Studienplan, sowie Modul- und Veranstaltungsbeschreibungen beizufügen.
Bevor Prüfungsleistungen in einem Anwendungsfach erbracht werden können, muss dieses beim Prüfungsamt Informatik angemeldet werden. Solange ein Anwendungsfach nicht abgeschlossen ist, kann es (bis zu zweimal (PO 2019)) gewechselt werden, es können aber immer nur Prüfungen im aktuell angemeldeten Anwendungsfach abgelegt werden.
Um ein Anwendungsfach anzumelden, muss das ausgefüllte Formular beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Auslandssemester sind sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang Informatik möglich. Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag angerechnet werden. Das Institut für Informatik hat ERASMUS-Kooperationen mit zahlreichen Universitäten im europäischen Ausland.
Unterstützung und Beratung zu anderen Austauschprogrammen bietet das Study Abroad Team des International Office.
Wie bekomme ich ein Thema? Das Thema der Bachelorarbeit benennt der Betreuer oder die Betreuerin. Dies können Professor*inn*en, Hochschuldozent*inn*en sowie außerplanmäßige Professor*inn*en des Instituts für Informatik sein. Man sollte nach Möglichkeit mehrere Lehrveranstaltungen, die die Arbeitsgruppe im Vertiefungsbereich anbietet, besucht haben. Besonders hilfreich kann ein Seminar und/oder ein Forschungsprojekt sein, in dem man sich bereits auf das Bachelorarbeitsthema vorbereitet.
Bei erfolgloser Suche nach einem Thema kann die Vergabe eines Themas bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden.
Anmeldung:
PO 2011:Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann nach erfolgreicher Absolvierung von Modulen im Umfang von mindestens 100 CP beantragt werden. Dabei müssen mindestens 80 CP in den Basismodulen erworben worden sein. Eine Anrechnung von CP aus Anwendungsfachmodulen ist ausgeschlossen. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt über den Betreuer oder die Betreuerin.
PO 2019:Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann nach erfolgreicher Absolvierung aller Basismodule und der Veranstaltung WA ("Wissenschaftliches Arbeiten") beantragt werden. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt über den Betreuer oder die Betreuerin.
Fristen, Verlängerung Rücktritt: Der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen und beginnt am dritten Tag nach der Ausgabe des Themas. Das gestellte Thema kann innerhalb der ersten 3 Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich zu benennen. Eine Rückgabe des neuen Themas ist ausgeschlossen.
Eine Verlängerung ist bei ärztlich attestierter Prüfungsunfähigkeit oder in Ausnahmesituationen aus anderen Gründen auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Das gleiche gilt bei Krankeit eines von der/des Studierenden überwiegend allein zu versorgenden Kindes.
Form: Die Bachelorarbeit muss gebunden und mit Seitenzahlen und einer Zusammenfassung sowie einer Erklärung des/der Studierenden versehen sein, dass die Bachlorarbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst wurde. Insbesondere sind alle Stellen der Bachlorarbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus anderen fremden Texten entnommen wurden, als solche kenntlich zu machen.
Abgabe: Die Bachelorarbeit ist innerhalb der Bearbeitungsfrist in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt während der Öffnungszeiten oder mittels Postweg beim Prüfungsamt einzureichen. Der Abgabezeitpunkt ist beim Prüfungsamt aktenkundig zu machen; im Falle des Postwegs ist das Datum des Poststempels entscheidend.
Basismodule sind Pflichtmodule im Bachelorstudiengang Informatik. D.h. diese Module müssen im Laufe des Studiums erfolgreich abgeschlossen werden. In den Basismodulen werden Grundlagen der praktischen, technischen und theoretischen Informatik sowie der Mathematik vermittelt. Dementsprechend sind die Basismodule laut Studienplan in den ersten Semestern vorgesehen. Einige Basismodule sind Voraussetzung für die Teilnahme an den Vertiefungsmodulen. Welche das genau sind, steht in der jeweiligen Modulbeschreibung der Vertiefungsmodule. Diese findet man im Modulhandbuch.
Basismodule im Bachelorstudiengang Informatik (PO 2011) sind:Wenn Sie Ihr Studium aus triftigem Grund aussetzen müssen, können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Informationen, Antragsfristen und Antrag finden Sie hier.
Ein Doppelstudium bedeutet, dass man in zwei Studiengänge gleichzeitig eingeschrieben ist. Das ist im Fach Informatik möglich. Ein Teilzeitstudium im Doppelstudium ist nicht möglich. Das heißt, es gelten die gleichen Fristen etc. wie für Studierende, die nur ein Fach studieren. Informationen und Antrag zum Doppelstudium hier.
Ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden, bedeutet das den Verlust des Prüfungsanspruchs im Bachelorstudiengang Informatik. I.d.R. kann dann an keiner deutschen (Fach-)Hochschule mehr Informatik studiert werden.
PO 2011: Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wennIst die Masterprüfung endgültig nicht bestanden, bedeutet das den Verlust des Prüfungsanspruchs.
PO 2015: Die Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden wenn:Im Ergänzungsmodul müssen im Bachelor Informatik Studienleistungen im Umfang von 5 CP, im Master Informatik Studienleistungen im Umfang von 3-6 CP erbracht werden. Welche Wahlpflichtveranstaltungen zum Ergänzungsmodul gehören, ist in der Modulbeschreibung der jeweiligen Ordnung [Link] festgehalten. In der Veranstaltung Softskills (SOS) können Angebote des Schreibzentrum am Riedberg, des Carrer Service und des Frankfurter Akademischen Schlüsselkompetenz-Trainings besucht werden. Siehe auch Softskill-Kurse.
Das Forschungsprojekt ist eine Lehrform im Bachelor- und Masterstudiengang Informatik. Hier beschäftigt sich die oder der Studierende mit Fragestellungen der aktuellen Forschung und wird dabei von einer/m Professor*in oder wissenschaftlichen Mitarbeiter*in in Einzelbetreuung angeleitet. Um ein Forschungsprojekt zu machen, muss man also Kontakt mit einer/m Professor*in aufnehmen und anfragen, ob die Möglichkeit besteht, in der Arbeitsgruppe ein Forschungsprojekt zu machen. Die Professorin bzw. der Professor entscheidet darüber ob das möglich ist.
Es können maximal zwei Forschungsprojekte eingebracht werden.
Für die Abschlussprüfung eines Basismoduls kann ein Freiversuch geltend gemacht werden, solange die Prüfung innerhalb der, in der jeweiligen Modulbeschreibung (Anhang I), festgelegten Freiversuchsfrist erfolgt. Die Freiversuchsfrist richtet sich nach der Regelstudienzeit und ist für jedes Basismodul unterschiedlich, je nachdem, in welchem Fachsemester das Modul laut Studienplan vorgesehen ist. In jedem Basismodul kann höchstens ein Freiversuch geltend gemacht werden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung in einem Basismodul innerhalb der Freiversuchsfrist, wird automatisch als geltend gemachter Freiversuch verbucht.
Beispiel: Das Basismodul B-MOD, mit der Veranstaltung "Diskrete Modellierung" ist bei Studienbeginn zum Wintersemester im 1.Fachsemester vorgesehen. Die Freiversuchsfrist ist das 2.Fachsemester. Das heißt, der Freiversuch kann entweder für die Erstklausur, oder die Zweitklausur geltend gemacht werden. Nimmt man an der Erstklausur teil und besteht nicht, so befindet man sich in der Zweitklausur immernoch im ersten Prüfungsversuch, da für die Erstklausur der Freiversuch verbucht wird. Entscheidet man sich dafür, nicht an der Zweitklausur teilzunehmen, sondern die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt (die Veranstaltung und Prüfung wird dann erst wieder im nächsten Wintersemester, also im 3. Fachsemester, angeboten) zu wiederholen, ist auch das der erste Prüfungsversuch. Nimmt man lediglich an der Zweitklausur und nicht an der Erstklausur teil und besteht die Zweitklausur nicht, so wird der Freiversuch für die Zweitklausur verbucht.
Freiversuch mit Verbesserungsmöglichkeit
Ein Freiversuch kann auch für die bestandene Abschlussprüfung eines Basismoduls geltend gemacht werden, zum Zweck der Notenverbesserung. Wird ein Freiversuch mit Verbesserungsmöglichkeit geltend gemacht, so muss die Wiederholung der Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgen. D.h. die Zweitklausur, falls der Freiversuch für die bestandene Erstklausur geltend gemacht wird, bzw die Erstklausur im nächsten Jahr (Basisveranstaltungen werden jährlich, nicht jedes Semester angeboten!), wenn der Freiversuch für die bestandene Zweitklausur geltend gemacht wird. Angerechnet wird die bessere Leistung der beiden Prüfungen.
Ingesamt können nur fünf Freiversuche mit Verbesserungsmöglichkeit geltend gemacht werden (vergl. die jeweilige Bachelorordnung).
Freiversuche mit Verbesserungsmöglichkeit müssen beim Prüfungsamt angemeldet werden.
Bestandene Modulabschlussprüfungen können zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden (Freiversuch mit Verbesserung), wobei die bessere Leistung angerechnet wird. Voraussetzung für die Möglichkeit zur Wiederholung ist, dass die Prüfung innerhalb der Freiversuchsfrist abgelegt wurde und die Wiederholungsprüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin stattfindet. Bei mündlichen Prüfungen muss der Wiederholungstermin innerhalb von 6 Monaten stattfinden. Die Freiversuchsfrist ist das 3.Fachsemester. Insgesamt können nicht mehr als 5 Freiversuche mit Verbesserungsmöglichkeit geltend gemacht werden.
Wenn Studierende, die bereits im Bachelorstudiengang Mastermodule abschließen, einen Freiversuch mit Verbesserung beantragen, dann zählt dieses Semester als erstes dieser drei Freiversuchssemester.
Die Freiversuchsfrist ist die Frist innerhalb derer eine Prüfung abgelegt werden muss, damit ein Freiversuch geltend gemacht werden kann. Freiversuchsfristen gibt es im Bachelor Informatik für Basismodule. Die Freiversuchsfrist eines Basismoduls ist in der jeweiligen Modulbeschreibung im Modulhandbuch zu finden.
Im Masterstudiengang Informatik beträgt die Freiversuchsfrist für den Freiversuch mit Verbesserungsmöglichkeit 3 Fachsemester.
Wenn es sich bei der Klausur um eine Prüfungsleistung handelt, muss die Anmeldung über das Prüfungsamt erfolgen. Das geschieht Online im persönlichen Bereich des QIS/LSF (Tutorial). Die Anmeldung zu einer Klausur muss i.d.R. spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Ein Rücktritt ist bis eine Woche vor Klausurtermin ohne Angabe von Gründen möglich. Zu Beginn des Studiums muss einmalig die Zulassung zur Bachelorprüfung bzw. Zulassung zur Masterprüfung beim Prüfungsamt Informatik beantragt werden.
Handelt es sich bei der Klausur um eine Studienleistung, so gibt der Veranstalter selbst die Modalitäten zur Klausuranmeldung bekannt.
Wie bekomme ich ein Thema? Das Thema der Masterarbeit bennent der Betreuer oder die Betreuerin. Dies können Professor*inn*en, Hochschuldozent*inn*en sowie außerplanmäßige Professor*inn*en des Instituts für Informatik sein. Wird der Masterstudiengang "Informatik mit Spezialisierung" studiert, muss die Masterarbeit ein Thema der gewählten Spezialisierung bearbeiten. Häufig ist es möglich, sich in Seminaren zielgerichtet auf die Masterarbeit vorzubereiten.
Bei erfolgloser Suche nach einem Thema kann die Vergabe eines Themas bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden.
Anmeldung: Die Zulassung zur Masterarbeit kann nach erfolgreicher Absolvierung von Mastermodulen im Umfang von mindestens 60 CP beantragt werden. Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt über den Betreuer oder die Betreuerin.
Fristen, Verlängerung Rücktritt: Der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Das gestellte Thema kann innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich zu benennen. Eine Rückgabe des neuen Themas ist ausgeschlossen.
Eine Verlängerung ist bei ärztlich attestierter Prüfungsunfähigkeit oder in Ausnahmesituationen aus anderen Gründen auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Das gleiche gilt bei Krankeit eines von der/dem Studierenden überwiegend allein zu versorgenden Kindes.
Form: Die Masterarbeit muss gebunden und mit Seitenzahlen und einer Zusammenfassung sowie einer Erklärung des/der Studierenden versehen sein, dass die Masterarbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst wurde. Insbesondere sind alle Stellen der Masterarbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus anderen fremden Texten entnommen wurden, als solche kenntlich zu machen.
Abgabe: Die Masterarbeit ist fristgemäß in vier (4) schriftlichen (gebundenen) Exemplaren und elektronisch im Prüfungsamt während der Öffnungszeiten oder mittels Postweg beim Prüfungsamt einzureichen. Der Abgabezeitpunkt ist beim Prüfungsamt aktenkundig zu machen; im Falle des Postwegs ist das Datum des Poststempels entscheidend.
Bachelor Informatik: Die Fachschaft Informatik richtet jedes Semester eine Orientierungsveranstaltung für Erstsemester aus. Diese findet i.d.R. an den letzten beiden Werktagen vor Vorlesungsbeginn statt. Ankündigung hier und auf der Seite der Fachschaft Informatik.
Bachelor Bioinformatik: Die Orientierungsveranstaltung der Fachschaft Bioinformatik findet i.d.R. an den letzten beiden Werktagen vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters statt. Ankündigung hier.
Master Wirtschaftsinformatik: Die Einführungsveranstaltung für Erstsemester im Master Wirtschaftsinformatik dauert 2-3 Stunden und findet i.d.R. in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Ankündigung hier und auf den Seiten der Professur für Wirtschaftsinformatik.
Master Inforamtik: Die 1-2 stündige Orientierungsveranstaltung für Erstsemester im Master Informatik findet i.d.R. in der ersten Vorlesungswoche statt. Ankündigung hier.
Klausur: siehe Klausuranmeldung.
mündliche Prüfung: Mündliche Prüfungen müssen beim Prüfungsamt angemeldet werden. Das Formular dafür kann im Download-Center des Prüfungsamts heruntergeladen werden. Nachdem das Formular ausgefüllt und von Prüferin oder Prüfer unterschrieben ist, muss es im Prüfungsamt abgegeben werden.
Freiversuch mit Verbesserungsmöglichkeit: Ein Freiversuch mit Verbesserungsmöglichkeit muss mit dem entsprechenden Formular im Prüfungsamt angemeldet werden, egal ob es sich um eine mündliche oder schriftliche Prüfung handelt.
QIS ist das elektronische Informationssystem der Universität. Dort findet man u.a. das Vorlesungsverzeichnis, und Studierende können sich im persönlichen Bereich zu Prüfungen anmelden oder auch ihre Kontaktdaten ändern.
Der Nachfolger heißt GInKo (Goethe Uni Informations- und Kommunikationssystem). Die Funktionen werden sukzessive in das neue System umgestellt.
Was ist das? Studiert man in Teilzeit, bedeutet das, dass man triftige Gründe hat, weswegen man dem Studium nicht so viel Zeit widmen kann. Da in vielen Studiengängen aber Fristen für die Erbringung bestimmter Leistungen gelten, kann ein Teilzeitstudium beantragt werden. Im Teilzeitstudium zählt jedes Semester nur als halbes Semester. Das bedeutet, man ist im ersten Semester im 0,5.Semester und im nächsten Semester dann im 1.Semester; dann im 1,5., im 2. usw. Da die Fristen in Fachsemestern angegeben werden, bedeutet das, dass man doppelt so viel Zeit hat die Leistung(en) zu erbringen wie eine*e Studierende*r im Vollzeitstudium. Allerdings darf man im Teilzeitstudium auch nur maximal 50% der im Vollzeitstudium vorgesehenen CP/Semester machen.
Ein Teilzeitstudium wird immer für ein Jahr genehmigt. Danach muss in Vollzeit weiterstudiert werden, oder ein Folgeantrag gestellt werden.
Wie bekomme ich das? Ein Teilzeitstudium muss im Studien-Service-Center/Studierendensekretariat (SSC), beantragt werden. Das Teilzeitstudium wird nur genehmigt, wenn ein triftiger Grund vorliegt, weswegen nicht in Vollzeit studiert werden kann. Informationen und Antragsformular hier. Auf dem Antragsformular muss man sich von der Studienfachberatung bestätigen lassen, dass man zum Teilzeitstudium beraten worden ist.
Hier ist zwischen zwei Situationen zu unterscheiden:
Verlust des Prüfungsanspruchs aufgrund endgültigen Nichtbestehens: In diesem Fall bedeutet das, dass Sie den namentlich gleichen Studiengang an einer (Fach-)Hochschule in Deutschland nicht mehr studieren dürfen. Studiengänge, die im Wesentlichen denselben Inhalt haben, können von Hochschulen ebenso ausgeschlossen werden. Am besten ist es, unter Angabe des Ausschlusses, bei der Hochschule nachzufragen, ob ein Studium im gewünschten Studiengang möglich ist.
Bei der Bewerbung um einen Studienplatz müssen Sie angeben, ob und in welchem Studiengang Sie den Prüfungsanspruch verloren haben.
Der Verlust des Prüfungsanspruchs bezieht sich immer auf einen Studiengang, nicht auf eine Hochschule. Wenn Sie den Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang Informatik verlieren, können Sie sehr wohl noch Mathematik studieren, selbst, wenn Sie den Prüfungsanspruch aufgrund einer endgültig nicht bestanden Prüfung in einem Basismodul Mathematik verloren haben. Ein Hochschulwechsel ist nicht notwendig.
Verlust des Prüfungsanspruchs an der Goethe Universität Frankfurt: In diesem Fall verlieren Sie den Prüfungsanspruch nur an der Goethe Universität Frankfurt. Das bedeutet, dass Sie den Studiengang an der Goethe Universität Frankfurt nicht mehr studieren können, Sie aber die Bachelor- bzw. Masterprüfung im Studiengang Informatik nicht endgültig nichtbestanden haben. Ein Bachelorstudium Informatik an einer anderen (Fach-)Hochschule ist durchaus noch möglich.
Vertiefungsmodule sind Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiums Informatik. Prüfungen in Vertiefungsmodulen können bis zu zweimal wiederholt werden. Ein endgültig nicht bestandenes Vertiefungsmodul kann durch ein anderes Vertiefungsmodul ersetzt werden.
Für Studienanfänger*innen wird sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester ein Vorsemesterkurs angeboten, in dem eine Einführung in die mathematischen Grundlagen (Aussagenlogik, Beweistechniken) und die im jeweiligen Semester verwendete Programmiersprache gegeben wird. Informationen und Anmeldung zum Vorkurs unter: http://vorkurs.informatik.uni-frankfurt.de.